Liebe Wärmekunden,
für Ihren Heizungstausch können Sie als selbstnutzende Privatperson für Ihr Einfamilienhaus ab morgen 27.02.2024 einen Förderantrag stellen. Welche Voraussetzungen gelten und welche Nachweise Sie dazu erbringen müssen, können Sie unter „Formulare – Nahwärme“ nachlesen.
Wenn Sie sich fragen „Wann sind die anderen dran?“, dann gibt es auch hierzu einen Plan, den Sie unter „Formulare – Nahwärme“ sehen können.
In jedem Fall können Sie sich jetzt schon bei der KFW registrieren, ein Angebot und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei Ihrem Heizungsbauer einholen und einen Lieferungs- und Leistungsvertrag schließen.
Nutzen Sie diese Angebote!
Ihre Energiegenossenschaft Gussenstadt eG