Öffentlichkeitsinformation gemäß 12. BImSchV
1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):
Betreiber: Energiegenossenschaft Gussenstadt e.G.
Hauptstr. 8
89547 Gussenstadt
Deutschland
Ansprechpartner: Thomas Häcker
017684873608
2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde:
Biogasanlage Energiegenossenschaft Gussenstadt, Häule 1a
Datum der Anzeige bei der Behörde:
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich:
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen: Gülle, Mist, nachwachsende Rohstoffe
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
- Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
- Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
- Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
- Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
- Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
- Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
- Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
- Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
- Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
- Versorgung von externen Wärmeabnehmern
4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten:
18590 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 24166 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – entsprechend Spalte 5 der 12. BImSchV wird die Mengenschwelle von 50 000 kg nicht erreicht.
5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind:
Den Anweisungen der Polizei und Feuerwehr ist folge zuleisten.
6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist:
Letzte Prüfung: 10.04.19
Aufsichtsbehörde: RP Stuttgart
6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können:
Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 5,
E-Mail: abteilung[at]rps.bwl.de, Tel. 0711-904-0
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können:
Kontakt Biogasanlage: siehe Betreiber