Öffentlichkeitsinformation gemäß 12. BImSchV

 1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):

Betreiber: Energiegenossenschaft Gussenstadt e.G.
Hauptstr. 8
89547 Gussenstadt
Deutschland

Ansprechpartner: Thomas Häcker
017684873608

2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde:

Biogasanlage Energiegenossenschaft Gussenstadt, Häule 1a
Datum der Anzeige bei der Behörde:

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich:

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen: Gülle, Mist, nachwachsende Rohstoffe

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
  • Versorgung von externen Wärmeabnehmern

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten:

18590 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 24166 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – entsprechend Spalte 5 der 12. BImSchV wird die Mengenschwelle von 50 000 kg nicht erreicht.

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind:

Den Anweisungen der Polizei und Feuerwehr ist folge zuleisten.

6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist:

Letzte Prüfung: 10.04.19
Aufsichtsbehörde: RP Stuttgart

6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können:

Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 5,
E-Mail: abteilung[at]rps.bwl.de, Tel. 0711-904-0

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können:

Kontakt Biogasanlage: siehe Betreiber