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Alle Dateien zur Nahwärme können Sie sich hier herunterladen. Der Tarifrechner soll eine Hilfestellung bei der Auswahl des für Sie passenden Tarifs sein.
Förderung für Ihren Heizungstausch
Am 29. Dezember 2023 wurde die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) veröffentlicht. In den KFW Programmen 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ und 358/359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ findet diese Richtlinie ihre Umsetzung. Für Häuser, die an unser Nahwärmenetz 2.0 anschließen, kann der Umschluss bezuschusst werden. Wichtig dabei ist, dass Sie sich als Hauseigentümer nur den Umschluss fördern lassen können. Also alles, was Ihr Heizungsbauer Ihnen in Rechnung stellt (z.B. Entfernen der alten Heizungsanlage, Umstellung auf wasserbasierte Heizkörper, Herstellung des Übergaberaumes, Wasserenthärtungsanlage, hydraulischer Abgleich, Umschluss auf die Nahwärmeübergabestation, etc.). Nicht gefördert werden die Kosten, die Ihnen die Energiegenossenschaft Gussenstadt eG in Rechnung stellt.
Dabei müssen Sie als Antragsteller auch der Eigentümer des Hauses sein und das Haus muss mindestens 5 Jahre alt sein. Zudem muss die Umbaumaßnahme den Anteil an erneuerbaren Energien an Ihrem Endenergieverbrauch erhöhen oder die Energieeffizienz des Gebäudes steigern (z.B. Zentralheizung statt Nachtspeicheröfen). Eine weitere Voraussetzung ist die Optimierung der Heizungsanlage inkl. Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Energie-Effizienz-Experten.
Gefördert werden förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 €. Optional kann ein Ergänzungskredit zur Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen bis zu 120.000 € förderfähiger Kosten mit bis zu 2,5 % niedrigeren Zinsen (Haushaltseinkommen < 90.000 €) gewährt werden. Dieser wird im Merkblatt 358 für selbstnutzende Privatpersonen und Merkblatt 359 für nicht selbstnutzende Auftraggeber der KFW beschrieben.
Ihr Energie-Effizienz-Berater oder ihr Fachberater muss den Antrag für Sie bei der KfW stellen. Ab 27.02.2024 ist die Antragstellung für Privatpersonen für ihr eigenes Einfamilienhaus zugänglich. Für Mehrfamilienhäuser und WEGs soll der Antrag ab Mai 2024 möglich sein und für vermietete Einfamilienhäuser kann der Eigentümer voraussichtlich ab August 2024 einen Antrag stellen. Falls Sie in den vergangenen Jahren schon einen Zuschuss beantragt haben und dieser zugesagt wurde, können Sie auf diesen mittels einer Verzichtserklärung verzichten. Wenn Sie dies bis zum 31.12.2024 tun, können Sie direkt danach einen neuen Förderantrag stellen. Nach 2024 muss eine Sperrfrist von 6 Monaten nach der Verzichtserklärung eingehalten werden.
Am 17.04.2024 war die TK Baupartner GmbH zu Gast bei uns in der Turnhalle in Gussenstadt. Diese kann die Funktion des Energie-Effizienz-Experten für Ihr Haus übernehmen. Vom Energie-Effizienz-Experten werden dann alle Berechnungen durchgeführt (Heizlast, hydraulischer Abgleich, etc.), der Antrag gestellt und nach Umsetzung der Maßnahme auch die Nachweise ins Portal hochgeladen.
* Lieferungs- und Leistungsvertrag mit Heizungsbauer muss enthalten:
-
- aufschiebende oder auflösende Bedingung
- voraussichtliches Datum der Umsetzung
- Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Musterverträge
** EEE = Energieeffizienzexperte, unter www.energie-effizienz-experten.de können Sie einen ortsnahen EEE finden. Andernfalls können Sie sich an die TK Baupartner GmbH als Energie-Effizienz-Experten wenden.
Ablauf der Förderung (Genauere Informationen zu Voraussetzungen und Nachweisen finden Sie im Schaubild):
- Registrieren im Zuschussportal
- Zuschuss im Zuschussportal beantragen: Wird vom Energie-Effizienz-Experten übernommen.
- Zusage
- Vorhaben umsetzen
- Identifizieren (per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per PostIdent-Verfahren)
- Nachweise hochladen: Wird vom Energie-Effizienz-Experten übernommen.
- Zuschuss erhalten